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Einbruch bei offenen Fenstern
Gesellschaft: Wiener Städtische - Vienna Insurance Group, Öffentlichkeit: 07-11-2022

Bei Herrn M. wurde in die Wohnung eingebrochen, wobei die Täter durch offene Fenster einstiegen. Die Wiener Städtische - Vienna Insurance Group lehnte eine Entschädigung im Rahmen der Haushaltsversicherung mit dem Argument ab, dass es sich in diesem Fall aufgrund der offenen Fenster um keinen Einbruchsdiebstahl handle: Ein offenes Fenster stelle kein erschwertes (Einbruchs-)Hindernis dar. Des Weiteren wären auch keine Beschädigungen an Türen oder Fenstern durch Eindrücken oder Aufbrechen vorhanden gewesen. Da sich der Konsument mit dieser Begründung nicht zufrieden stellen lassen wollte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnten ein für Herrn M. erfreuliches Ergebnis erzielen: Zwar konnte aus den oben genannten Gründen keine Entschädigung im Rahmen eines Einbruchsdiebstahles erfolgen, die  Wiener Städtische - Vienna Insurance Group leistete die Entschädigung jedoch aus Gründen der Kulanz.

Das Geschäft mit der Liebe
Gesellschaft: Paidwings AG, Öffentlichkeit: 16-11-2021

Herr B. hatte sich im Internet bei einem Service der Firma Paidwings AG angemeldet und in der Folge auch wieder gekündigt. Trotzdem wurde er mit Forderungen konfrontiert und er kam zum Konsumentenschutz verband Österreich.

Nach Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnte eine den Herrn B. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In Ihrer Stellungnahme teilte die Firma Paidwings AG mit, dass der Account von Herrn B. gelöscht wurde. Außerdem wurden alle Forderungen - auch beim involvierten Inkassobüro - ausgebucht worden.

Wasserschaden im Banksafe
Gesellschaft: Bawag P.S.K., Öffentlichkeit: 29-06-2022

Frau I. hatte seit vielen Jahren bei der Bawag P.S.K. einen Safe angemietet. Da sie darin nur Schmuck und sonstige Wertgegenstände gelagert hatte, suchte sie diesen Safe nur selten auf. Am 10.11.2021 musste sie aber feststellen, dass die darin gelagerten Kassetten und deren Inhalt - darunter auch teure Markenuhren -  feucht und von Schimmel befallen waren. Von einem Mitarbeiter der Bawag P.S.K. wurde der Konsument mitgeteilt, dass es im Saferaum der Bawag P.S.K. 2017 einen Wasserschaden gegeben hätte, und dass Frau I. betreffend allfällige Schadensforderungen durch einen Brief verständigt worden wäre. Eine Geltendmachung wäre aber bereits verjährt. Da Frau I. jedoch nie ein solches Schreiben erhalten hatte und den entstandenen Schaden gerne ersetzt hätte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung versuchten mehrfach, mit der Bawag P.S.K. Kontakt aufzunehmen, um die Angelegenheit zu klären. Bis Redaktionsschluss konnte jedoch seitens der Bawag P.S.K. keine aussagekräftige Stellungnahme verzeichnet werden.

Nicht nachvollziehbare Heizkosten
Gesellschaft: Wien Energie GmbH (Fernwärme), Öffentlichkeit: 23-01-2023

Nach der Jahresabrechnung für das Jahr 2022 wurden der Konsumentin für das Jahr 2023 6x je 636€ für Wärme seitens der Wien Energie GmbH vorgeschrieben – ein wesentlich höherer Betrag als für die Jahre davor. Diese Vorschreibung war für die Konsumentin insbesondere deshalb nicht nachvollziehbar, da sich in ihrer 100qm Wohnung 9 Heizkörper befinden, von denen aber nur 2 benutzt wurden. Alle andere Heizkörper waren ausgeschaltet. Die Konsumentin führte weiters an, dass sie eine sehr geringe Penion hätte und keine Möglichkeit sehe, noch mehr bei der Heizung einzusparen.  Da sie die Höhe der Vorschreibung nicht nachvollziehen konnte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen der Konsumentin der Wien Energie GmbH dar, welche die Erhöhung folgendermaßen rechtfertigte: „Seit Längerem sind die Preise im Energie- und Wärmebereich sprunghaft angestiegen. Daher war die Preiserhöhung im Wärmebereich in dieser Höhe unumgänglich. Nun zur Erhöhung Ihrer Teilbetragsvorschreibungen. Die Fernwärmeabrechnung besteht aus zwei Teilen: • Der Grundpreis deckt sämtliche Fixkosten der Fernwärme ab (Infrastruktur, Energielieferung, Wartung, Instandhaltung, etc.) und wird nach Quadratmeter verrechnet. Der Grundpreis wurde per September um 20 Prozent angepasst. • derArbeitspreis, die tatsächlich gelieferte und verbrauchte Wärmemenge. Die Anpassung auf den Arbeitspreis betrug 180 Prozent. • DerPreis für die Trinkwassererwärmung wurde um 50 Prozent erhöht. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch, bedeuten die neuen Preise Mehrkosten von etwa 45 Euro monatlich bzw. eine Steigerung von 92 Prozent auf die Gesamtkosten. Die verbrauchsabhängigen Kosten machen dabei etwas mehr als die Hälfte der Abrechnung aus. Als Berechnungsgrundlage wird hier ein durchschnittlicher Wiener Haushalt mit 70 Quadratmetern und einem Wärmeverbrauch von 4.900 Kilowattstunden pro Jahr herangezogen. Die Konsumentin hatte im vergangenen Jahr allerdings einen Wärmeverbrauch von zirka 15.000 Kilowattstunden allein für die Heizung. Das ist deutlich mehr als ein durchschnittlicher Wiener Haushalt, was auch die Kostenanpassung von mehr als den angekündigten 92 Prozent erklärt.“

Dieser hohe Verbrauch war der Konsumentin dennoch nicht nachvollziehbar, insbesondere, da sie, wie sie anführte,  im einzigen geheizten Zimmer lediglich 20 Grad hatte, im Schlafzimmer 14 Grad. Das Folgeanliegen der Konsumentin, deshalb die Zähler auszutauschen, blieb bis Redaktionsschluss ungelöst.

Dubiose Datingportale zocken fröhlich weiter ab
Gesellschaft: Dateyard AG, Öffentlichkeit: 16-11-2021

Herr K. wurde von einem Inkassobüro mit Forderungen von zwei Datingportalen der Firma "dateyard AG" konfrontiert. Da er keinen Vertrag abgeschlossen hatte kam er zum Konsumentenschutz Verband Österreich.

In ihrer Stellungnahme teilte die Firma "dateyard AG" mit, dass die Accounts gelöscht und die Forderungen ausgebucht wurden. Herr K. bedankte sich für rasche und effiziente Unterstützung durch die Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich

Domainlöschung mit Hindernissen
Gesellschaft: internic Datenkommunikations GmbH., Öffentlichkeit: 16-11-2021

Im Jahr 2009 hat Herr S. eine Domain auf der Seite von www.internic.at bestellt und dabei einen Abovertrag mit internic Datenkommunikations GmbH abgeschlossen. Frau S. teilt uns mit, dass ihr Ehemann verstorben ist. Dadurch ist der Vertrag hinfällig geworden und die Konsumentin versuchte diesen zu kündigen und die offene Forderung ausbuchen zu lassen. Alles leider ohne Erfolg. Zusätzlich wurde in der Angelegenheit auch ein Inkassobüro tätig. Entsetzt von der Vorgehensweise des Unternehmens hat sich Frau S. hilfesuchend hat an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.

Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Um weitere Kosten und andere Folgen zu vermeiden, entschied sich Frau S. den offenen Betrag zu begleichen.

Reklamation von Fenstergläsern
Gesellschaft: Rekord Fenster Weitendorf, Öffentlichkeit: 28-03-2024

Die Konsumentin hatte beim Unternehmen bei Rekord Fenster Weitendorf für den Neubau, dh. für Haupthaus, Keller und Garage sämtliche Fenster (3-fach Verglasung) und Zugangstüren bestellt, geliefert und über deren Montagefirma montiert bekommen. Die Montagen waren mit 28.10.2023 abgeschlossen. Bei der am nächsten Tag stattfindenden Überprüfung fanden sich dabei bei 8 Stück der insgesamt 15 Stück Fensterelemente Schäden wie Kratzer, Einschlüsse, innenliegende dunkle Flecken etc. Diese wurden noch am selben Tag, dem 29.10.2023 dem Unternehmen per Whatsapp inkl. Fotos gemeldet. Nach dieser Rückmeldung wurden Gutachtertermine (Gutachter von Rekord Fenster einerseits und Gutachter des Glaslieferanten, natürlich auch ein hausinterner Gutachter andererseits) zur Begutachtung organisiert. Seitens des unternehmensinternen Gutachters erhielt die Konsumentin überhaupt keine Stellungnahme und seitens des Gutachters des Glaslieferanten ein E-Mail, worin sämtliche Reklamationen abgewiesen wurden. Da die Konsumentin dieses Vorgehen nicht akzeptieren wollte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Darüber hinaus bestellt die Konsumentin selbst einen unabhängigen Sachverständigen, der 3 Scheiben eindeutig mangelhaft beurteilte.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich wunschgemäß mit dem Unternehmen in Kontakt und schilderten die Reklamationswünsche der Konsumentin. Das Unternehmen sage daraufhin die Übernahme der in Zusammenhang mit der Reklamation stehenden Kosten (insb. Gutachten) sowie die Erneuerung der beanstandeten mangelhaften Scheiben zu.

Reklamation der neuen Couch
Gesellschaft: XXXLutz KG, Öffentlichkeit: 28-03-2024

Die Konsumentin erwarb am 4. November 2023 bei der XXXLutz KG eine Couch/Sofa der Marke Dieter Knoll inklusive Fleckenschutz zum Preis von rund € 3350,- €. Da das Sofa vor Ort nur in der Serie Leder ausgestellt war, konnte die Konsumentin den Stoff, den sie für das Sofa wünschte, nicht vor Ort besichtigen. Nachdem das Sofa am 19.1.2024 geliefert wurde, musste diese leider feststellen, dass das gelieferte Produkt nicht ihren Erwartungen entsprach. Der Bezug des Sofas wies nach Meinung der Konsumentin zahlreiche optische Mängel - insbesondere Flecken - auf. Dies meldete die Konsumentin umgehend dem Unternehmen. In der Folge wurde im Jänner 2024 ein Termin festgesetzt, an dem ein Mitarbeiter des Unternehmens bei der Konsumentin vorbeikommen sollte, um das Sofa zu begutachten und Fotos anzufertigen. Anfang Februar 2024 erhielt die Konsumenten die Rückmeldung des Unternehmens, dass die Überprüfung keinerlei qualitative Mängel ergeben hätte. Da die Konsumentin weiterhin der festen Überzeugung war, dass das gelieferte Sofa nicht den zugesicherten Qualitäts-Standards entsprach, wandte diese sich, nachdem es ihr selbst nicht gelungen war, eine Lösung mit der XXXLutz KG zu finden, an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich unsere Presseabteilung legten das Anliegen der Konsumentin dem Unternehmen ausführlich dar. Dieses antwortete umgehend und hielt fest, dass die Überprüfung keinerlei Mängel ergeben hätte, dass es dennoch im Sinne der Kundenzufriedenheit läge, eine Kulanzlösung zu finden: Ohne der Anerkennung einer daraus resultierenden Rechtsverpflichtung wurde der Konsumentin die Rücknahme des Möbels gegen eine Schadenersatz-Gebühr von 30 % des Möbelwertes angeboten. Die Konsumentin akzeptierte dieses Angebot gerne und bedankte sich herzlich beim Konsumentenschutz Verband Österreich für die gefundene Lösung.

 

Statt Reparatur Einbehalt des Staubsauger-Roboters
Gesellschaft: Cyberport SE, Öffentlichkeit: 24-01-2024

Herr F. kaufte am 24.11.2020 bei der Cyberport SE einen Roborock S6 MaxV Staubsauger-Roboter um € 499.-. Zusätzlich erstand er für das Gerät eine Garantie verlängerung für 36 Monate. Im Februar 2023 trat dann ein (bei diesem Modell bekannter und leicht behebbarer) Defekt an dem Gerät auf, worauf der Konsument nach Rücksprache bei der Cyberport SE das Gerät in der Originalverpackung inkl. allem Zubehör an die gewünschte Adresse einschickte. Nach mehreren Urgenzen erhielt er am 08.05.2023 einen Kostenvoranschlag von rund € 120,- für den Austausch des Motors/ für die Lasereinheit. Da dem Konsumenten versprochen wurde, dass der Betrag nach Bezahlung wieder rückvergütet werde, stimmte ich der Reparatur zu. Am 12.06.2023 erhielt er das Gerät retour, musste aber feststellen, dass dieses gar nicht repariert wurde. Das Hersteller-Siegel am Gehäuse war unbeschädigt und das Gerät zeigte noch immer dieselbe Fehlermeldung wie im Februar des Jahres. Nach neuerlicher Rücksprache mit der Cyberport SE verpackte er das Gerät wieder wie beim ersten Mal und schickte es noch am selben Tag wieder an die gewünschte Adresse. Da Herr F. sein Gerät trotz mehrmaliger schriftlicher und telefonischer Urgenz einfach nicht (repariert) zurück erhielt und die Cyberport SE auch keine seiner schriftlichen Anfragen beantwortete, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

 

Die ausführliche Schilderung des Sachverhaltes sowie den Lösungsvorschlag des Konsumenten - entweder das Gerät repariert oder den ursprünglichen Kaufpreis zurück zu erhalten - wurden vom Konsumentenschutz Verband Österreich und seiner Presseabteilung der Cyberport SE mit Bitte um Stellungnahme umgehend übermittelt.

Seitens des Unternehmens erfolgte eine äußerst umfangreiche und freundliche Entschuldigung mit dem Hinweis, dass der gegenständliche Sachverhalt „ganz klar den hohen Qualitäts- und Serviceansprüchen des Unternehmens widersprechen würde“. Da das Unternehmen den Kunden betreffend eine Reparatur des Gerätes (die sich auf Grund erheblicher Lieferzeiten von Ersatzteile schwierig gestaltete) nicht länger warten lassen wollte, refundierte sie dem Konsumenten wie gewünscht den ursprünglichen Kaufpreis.

Geld für stornierte Flugtickets erhalten
Gesellschaft: Air France Direktion für Österreich, Öffentlichkeit: 23-10-2023

Herr A. buchte am 17.02.2023 online bei Air france sieben Flugtickets nach Afrika, wobei der Gesamtbetrag dafür sofort über Kreditkarte abgebucht wurde. Am 7.03.2023 erhielt der Konsument eine Email vom Unternehmen, dass zwei Tickets storniert und das Geld zurück überwiesen worden wäre. Herr A. buchte deshalb nochmals zwei Flüge nach Afrika bei Air France, wobei das Geld dafür nochmals abgebucht wurde. Der Konsument hatte nun doppelt für die Flüge bezahlt, aber vom Unternehmen keine Rückzahlung für die stornierten Flüge (rund € 3820,-) erhalten. Da trotz mehrfacher Urgenz durch den Konsumenten keine Rückzahlung erfolgte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten dem Unternehmen den Sachverhalt und das Anliegen des Konsumenten nochmals ausführlich dar. Air France antwortete umgehend, dass die Rückerstattung für die beiden stornierten Flüge vorgenommen wurde und innerhalb von 14 Tagen über die Kreditkarte erfolgen würde. Der Konsument bedankte sich beim Konsumentenschutz Verband Österreich und wies explizit darauf hin, dass dieser Erfolg nur durch das Eingreifen des Konsumentenschutz Verbandes Österreich zustande gekommen sei.

Angeblicher Schaden am Mietwagen
Gesellschaft: Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG, Öffentlichkeit: 30-11-2023

Herr G. mietete von der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG von 29.09.2023 bis 30.09.2023 einen Kastenwagen. Nach der Rückgabe  wurde der Konsument von der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG informiert, dass er das Fahrzeug durch einen Kratzer beschädigt hätte. Daraufhin erhielt der Konsument seitens des Unternehmens mehrere Bilder des angeblich verursachten Schadens, diverse Schadenmeldungen sowie ein Gutachten mit Rechnung zur Behebung des Schadens.

Da Herr G. das gegenständliche Fahrzeug vor Rückgabe kontrollierte und keinerlei Schaden feststellen konnte und deshalb auch nicht bereit war, der Zahlungsaufforderung seitens des Unternehmens Folge zu leisten, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten dem Unternehmen das Anliegen des Konsumenten nochmals dar, insbesondere, dass dieser sicher sei, das Fahrzeug nicht beschädigt zu haben. Kurz darauf erhielt der Konsumentenschutz Verband Österreich zur Zufriedenheit des Konsumenten die Rückmeldung der Schadenabteilung der Sixt GmbH, dass diese den gegenständlichen Vorfall nochmals überprüft hätte und kulanzhalber von einer Schadenersatzforderung absehen würde.

Handy-Austausch auf Kulanz
Gesellschaft: Xiaomi Store SCS, Öffentlichkeit: 31-05-2022

Herr K. kaufte im Oktober 2021 beim Xiaomi Store SCS ein Smartphone Xiaomi 11 T Pro für rund € 750,-. Bereits nach kurzer Zeit traten unterschiedliche Probleme auf - nach Angaben von Herrn K.  "flatterte"  die Kamera bzw. erstellte das Smartphone eigenständig Screenshots. In der Folge wurde das Gerät mehrmals beim Xiaomi Store SCS in Reparatur gegeben, trotz Austausches des Mainboards, der Neuinstallation/factory reset und dem Update auf neue Versionen konnten die Fehlleistungen nur teilweise behoben werden: Das Problem der Screenshots oder Fehler beim Ausführen von Eingaben konnten nicht behoben werden. Als der Konsumenten keine weitere Reparatur akzeptieren wollte, ihm der Austausch des Gerätes aber verweigert wurde, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung wurde vom Xiaomi Store SCS der Austausch des gegenständlichen Handys zugesichert. Da Herr K. jedoch den Austausch auf ein bereits repariertes Handy nicht akzeptieren wollte, konnte nach weiterer Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich der Austausch auf ein völlig neuwertiges Gerät erreicht werden.

Zufriedenstellende Rechnung
Gesellschaft: mabes Trocknung und Sanierung GmbH, Öffentlichkeit: 16-11-2021

Anfang November 2016 kam es in der Wohnung von Frau H. zu einem Zimmerbrand. Wenige Tage danach gab es ein Treffen mit Vertretern der Hausverwaltung der Liegenschaft sowie auch mit der von der Hausverwaltung engagierten Sanierungsfirma mabes Trocknung und Sanierung GmbH. Laut Angaben der Konsumentin wurden beim Treffen die vorzunehmenden Maßnahmen besprochen, wie etwa das Entsorgen der vom Brand direkt betroffenen Möbel und Gegenstände. Frau H. ließ weiter mitteilen, dass die Preisvorstellungen der Sanierungsarbeiten nicht besprochen wurden, weshalb sie sich dachte, dass derartige Kosten von der Haushaltsversicherung übernommen werden. Die Konsumentin teilte weiter mit, dass das Unternehmen Anfang Dezember 2016 mit den Entsorgungsarbeiten angefangen hat und folglich auch einen Kostenvoranschlag legte. Völlig überrascht musste Frau H. in der Woche vor Weihnachten erfahren, dass die Haushaltsversicherung für die Behebung des Schadens nicht aufkommt, da sich herausstellte, dass der Brand durch Selbstverursachung entstand. Die Konsumentin zeigte sich mit der Preisvorstellung des Unternehmens nicht einverstanden, da ihr diese viel zu überteuert erschien. Hilfesuchend wandte sich Frau H. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit ihr Anliegen veröffentlicht wird.

Nach Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte eine Frau H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Nach Kontaktaufnahme mit der Firma mabes Trocknung und Sanierung GmbH wurde eine Stellung bezüglich dieser Angelegenheit abgegeben, in welcher mitgeteilt wurde, dass die Rechnung korrigiert wird.

Probleme bei der Wien Energie Jahresabrechnung
Gesellschaft: Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG, Öffentlichkeit: 19-01-2024

Die Konsumentin beeinspruchte die ihr von der Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG übermittelte Jahresrechnung: So war der Konsumentin etwa weder die Verrechnungsgrundlage klar (zugrunde liegenden KWh-Preise) noch konntesie die Höhe der geforderten Nachzahlung nachvollziehen. Dies insbesondere deshalb nicht, da sie den ihr per Post übermittelten AGB-Änderungen ausdrücklich widersprochen hatte – wodurch die höheren Tarife auch nicht zur Anwendung gelangen und sie ihren ursprünglichen Vertrag beibehalten sollte. Die Konsumentin versuchte vielfach, mit der Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG zur Abklärung der offenen Fragen in Kontakt zu treten. Da dies nicht bzw. nicht mit dem gewünschten Erfolg gelang (die KN erhielt vielfach unterschiedliche und sich widersprechende Auskünfte), wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung übermittelten das Anliegen der Konsumentin (insb. eine aufgeschlüsselte Jahresabrechnung) an die Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG. Das Unternehmen nahm daraufhin direkt Kontakt mit der Konsumentin auf und unterbreitete ihr einen Kompromissvorschlag. Da die Konsumentin dies nicht akzeptieren – sondern genaue Aufklärung wollte, warum trotz ihres Widerspruches höhere Tarife zur Anwendung gelangen würden, urgierte der Konsumentenschutz Verband nochmals die Anliegen. Erst nach mehreren Kontaktaufnahmeversruchen konnte das Anliegen der Konsumentin zu ihrer Zufriedenheit geklärt werden.

Das goldene Feld der Fülle
Gesellschaft: Sandra Ledermüller (sundra.at), Öffentlichkeit: 16-11-2021

Frau R. buchte für Sommer 2019 ein spirituelles Coaching um € 8.000,-. Da es während des Coachings zu Malversationen kam, forderte Frau R. € 6.000,- zurück und da sie mit dem Unternehmen Sandra Ledermüller (sundra.at) nicht mehr weiter wusste, bat sie den Konsumentenschutz Verband Österreich um Unterstützung.

Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Konsumentin zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Firma Sandra Ledermüller (sundra.at) bis Redaktionsschluss keine Reaktion in dieser Sache gezeigt.

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