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Gesellschaft: Wiener Städtische - Vienna Insurance Group, Öffentlichkeit: 07-11-2022
Bei Herrn M. wurde in die Wohnung eingebrochen, wobei die Täter durch offene Fenster einstiegen. Die Wiener Städtische - Vienna Insurance Group lehnte eine Entschädigung im Rahmen der Haushaltsversicherung mit dem Argument ab, dass es sich in diesem Fall aufgrund der offenen Fenster um keinen Einbruchsdiebstahl handle: Ein offenes Fenster stelle kein erschwertes (Einbruchs-)Hindernis dar. Des Weiteren wären auch keine Beschädigungen an Türen oder Fenstern durch Eindrücken oder Aufbrechen vorhanden gewesen. Da sich der Konsument mit dieser Begründung nicht zufrieden stellen lassen wollte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnten ein für Herrn M. erfreuliches Ergebnis erzielen: Zwar konnte aus den oben genannten Gründen keine Entschädigung im Rahmen eines Einbruchsdiebstahles erfolgen, die Wiener Städtische - Vienna Insurance Group leistete die Entschädigung jedoch aus Gründen der Kulanz.
Gesellschaft: Paidwings AG, Öffentlichkeit: 16-11-2021
Herr B. hatte sich im Internet bei einem Service der Firma Paidwings AG angemeldet und in der Folge auch wieder gekündigt. Trotzdem wurde er mit Forderungen konfrontiert und er kam zum Konsumentenschutz verband Österreich.
Nach Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnte eine den Herrn B. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In Ihrer Stellungnahme teilte die Firma Paidwings AG mit, dass der Account von Herrn B. gelöscht wurde. Außerdem wurden alle Forderungen - auch beim involvierten Inkassobüro - ausgebucht worden.
Gesellschaft: Bawag P.S.K., Öffentlichkeit: 29-06-2022
Frau I. hatte seit vielen Jahren bei der Bawag P.S.K. einen Safe angemietet. Da sie darin nur Schmuck und sonstige Wertgegenstände gelagert hatte, suchte sie diesen Safe nur selten auf. Am 10.11.2021 musste sie aber feststellen, dass die darin gelagerten Kassetten und deren Inhalt - darunter auch teure Markenuhren - feucht und von Schimmel befallen waren. Von einem Mitarbeiter der Bawag P.S.K. wurde der Konsument mitgeteilt, dass es im Saferaum der Bawag P.S.K. 2017 einen Wasserschaden gegeben hätte, und dass Frau I. betreffend allfällige Schadensforderungen durch einen Brief verständigt worden wäre. Eine Geltendmachung wäre aber bereits verjährt. Da Frau I. jedoch nie ein solches Schreiben erhalten hatte und den entstandenen Schaden gerne ersetzt hätte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung versuchten mehrfach, mit der Bawag P.S.K. Kontakt aufzunehmen, um die Angelegenheit zu klären. Bis Redaktionsschluss konnte jedoch seitens der Bawag P.S.K. keine aussagekräftige Stellungnahme verzeichnet werden.
Gesellschaft: Wien Energie GmbH (Fernwärme), Öffentlichkeit: 23-01-2023
Nach der Jahresabrechnung für das Jahr 2022 wurden der Konsumentin für das Jahr 2023 6x je 636€ für Wärme seitens der Wien Energie GmbH vorgeschrieben – ein wesentlich höherer Betrag als für die Jahre davor. Diese Vorschreibung war für die Konsumentin insbesondere deshalb nicht nachvollziehbar, da sich in ihrer 100qm Wohnung 9 Heizkörper befinden, von denen aber nur 2 benutzt wurden. Alle andere Heizkörper waren ausgeschaltet. Die Konsumentin führte weiters an, dass sie eine sehr geringe Penion hätte und keine Möglichkeit sehe, noch mehr bei der Heizung einzusparen. Da sie die Höhe der Vorschreibung nicht nachvollziehen konnte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen der Konsumentin der Wien Energie GmbH dar, welche die Erhöhung folgendermaßen rechtfertigte: „Seit Längerem sind die Preise im Energie- und Wärmebereich sprunghaft angestiegen. Daher war die Preiserhöhung im Wärmebereich in dieser Höhe unumgänglich. Nun zur Erhöhung Ihrer Teilbetragsvorschreibungen. Die Fernwärmeabrechnung besteht aus zwei Teilen: • Der Grundpreis deckt sämtliche Fixkosten der Fernwärme ab (Infrastruktur, Energielieferung, Wartung, Instandhaltung, etc.) und wird nach Quadratmeter verrechnet. Der Grundpreis wurde per September um 20 Prozent angepasst. • derArbeitspreis, die tatsächlich gelieferte und verbrauchte Wärmemenge. Die Anpassung auf den Arbeitspreis betrug 180 Prozent. • DerPreis für die Trinkwassererwärmung wurde um 50 Prozent erhöht. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch, bedeuten die neuen Preise Mehrkosten von etwa 45 Euro monatlich bzw. eine Steigerung von 92 Prozent auf die Gesamtkosten. Die verbrauchsabhängigen Kosten machen dabei etwas mehr als die Hälfte der Abrechnung aus. Als Berechnungsgrundlage wird hier ein durchschnittlicher Wiener Haushalt mit 70 Quadratmetern und einem Wärmeverbrauch von 4.900 Kilowattstunden pro Jahr herangezogen. Die Konsumentin hatte im vergangenen Jahr allerdings einen Wärmeverbrauch von zirka 15.000 Kilowattstunden allein für die Heizung. Das ist deutlich mehr als ein durchschnittlicher Wiener Haushalt, was auch die Kostenanpassung von mehr als den angekündigten 92 Prozent erklärt.“
Dieser hohe Verbrauch war der Konsumentin dennoch nicht nachvollziehbar, insbesondere, da sie, wie sie anführte, im einzigen geheizten Zimmer lediglich 20 Grad hatte, im Schlafzimmer 14 Grad. Das Folgeanliegen der Konsumentin, deshalb die Zähler auszutauschen, blieb bis Redaktionsschluss ungelöst.
Gesellschaft: Dateyard AG, Öffentlichkeit: 16-11-2021
Herr K. wurde von einem Inkassobüro mit Forderungen von zwei Datingportalen der Firma "dateyard AG" konfrontiert. Da er keinen Vertrag abgeschlossen hatte kam er zum Konsumentenschutz Verband Österreich.
In ihrer Stellungnahme teilte die Firma "dateyard AG" mit, dass die Accounts gelöscht und die Forderungen ausgebucht wurden. Herr K. bedankte sich für rasche und effiziente Unterstützung durch die Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich
Gesellschaft: internic Datenkommunikations GmbH., Öffentlichkeit: 16-11-2021
Im Jahr 2009 hat Herr S. eine Domain auf der Seite von www.internic.at bestellt und dabei einen Abovertrag mit internic Datenkommunikations GmbH abgeschlossen. Frau S. teilt uns mit, dass ihr Ehemann verstorben ist. Dadurch ist der Vertrag hinfällig geworden und die Konsumentin versuchte diesen zu kündigen und die offene Forderung ausbuchen zu lassen. Alles leider ohne Erfolg. Zusätzlich wurde in der Angelegenheit auch ein Inkassobüro tätig. Entsetzt von der Vorgehensweise des Unternehmens hat sich Frau S. hilfesuchend hat an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Um weitere Kosten und andere Folgen zu vermeiden, entschied sich Frau S. den offenen Betrag zu begleichen.
Gesellschaft: XXXLutz KG, Öffentlichkeit: 03-11-2022
Da Frau P. beabsichtigte, 2013 eine neue Wohnung zu beziehen, lies sie sich Ende 2012 bei der XXXLutz KG eine Küche planen und schloss noch am selbben Tag den Kaufvertrag über € 10.800,- ab. Die Anzahlung über € 3.800,- erfolgte wenige Wochen später. Kurz danach informierte sie die XXXLutz KG, dass sie die Wohnung nicht bekommen hätte und deshalb das weitere Vorgehen betreffend die gekaufte Küche verschieben müsse. Wie Frau P. weiters ausführte, wurde ihr seitens der XXXLutz KG mitgeteilt, dass dies kein Problem darstellen würde und es auch in 10 Jahren noch durchführbar wäre. Ca. 2020 wurde die Konsumentin von der XXXLutz KG kontaktiert um abzuklären, ob der Auftrag noch aktuell wäre, was sie auch bejahte. Im Juli 2022 war die passende Wohnung gefunden, seitens der XXXLutz KG wurde ihr aber mitgeteilt, dass nach so langer Zeit der Vertrag nicht "umgebucht" werden könnte und dass der Vertrag bereits 2015 gekündigt worden wäre, wovon die Konsumentin allerdings überhaupt nichts wusste. Von der geleisteten Anzahlung würden deshalb die Stornokosten von 30% abgezogen werden. Da die Konsumentin mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden war, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung nahmen umgehend Kontakt mit der XXXLutz KG auf, um die Sache abzuklären. In einer Stellungnahme führte die XXXLutz KG aus, dass die Konsumentin den Kaufvertrag gültig abgeschlossen hätte, da seitens der Konsumentin aber mitgeteilt worden wäre, dass die Küche nicht mehr benötigt würde, wurde der Auftrag entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Einbehalt einer Pauschalgebühr storniert. Um die Angelegenheit aber rasch und gütlich abzuschließen, stellte die XXXLutz KG zur Zufriedenheit der Konsumentin eine Gutschrift in der Höhe der ursprünglichen Anzahlung aus, den diese nun bis zum 31.12.2023 einlösen kann.
Gesellschaft: Peter Blaško Holzhandel, Öffentlichkeit: 16-11-2021
Im März 2017 kaufte Herr G. bei der Firma Peter Blasko aus Gemerka Poloma in der Slowakei Dachstuhlholz im Wert von € 3.700,-. Trotz mehrfacher Versuche konnte Herr G. weder die Lieferung bzw. noch seine Anzahlung zurück bekommen. Daher wandte er sich Hilfe suchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte Herrn G. nicht geholfen werden. Die slowakische Firma Peter Blasko Holzhandel reagierte bis Redaktionsschluss nicht auf unsere Kontaktaufnahmen.
Gesellschaft: A1 Telekom Austria AG, Öffentlichkeit: 31-07-2023
Herr S. hat am 13.06.2023 einen neuen Handyvertrag bei der MTEL GmbH abgeschlossen und zeitgleich seinen RedBull Mobile Vertrag (inkl. Rufnummernmitnahme) kündigen lassen. Die Kündigung wurde von RedBull Mobile bereits bestätigt. Das von ihm verwendete Handygerät (Samsung Galaxy S10) wurde im Juli 2020 über einen bestehenden A1-Handyvertrag gekauft. Aufgrund des von A1 Telekom Austrian AG eingebauten Simlocks im Handygerät konnte nach Gültigwerden des neuen Vertrags bei MTEL am 16.06.2023 allerdings die neue Sim-Karte auf seinem bestehenden Handy nicht aktiviert werden. Zeitgleich erfolgte aber die Deaktivierung der Rufnummer bei RedBull Mobile. Der Konsument ersuchte um Abhilfe in mehreren A-1 Shops, diese konnten die Simlock allerdings aufgrund eines Systemfehlers oder falschen Eintrags (konnte bis heute nicht identifiziert werden) nicht entsperren. Der Konsument versuchte auch mehrfach über die Hotline Hilfe zu erlangen, als dies nicht gelang, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich umgehen mit der von A1 Telekom Austrian AG in Verbindung und legten das Anliegen des Konsumenten ausführlich dar. Wenige Tage konnten zur Zufriedenheit des Konsumenten die geschilderten Probleme gelöst werden.
Gesellschaft: Air France Direktion für Österreich, Öffentlichkeit: 23-10-2023
Herr A. buchte am 17.02.2023 online bei Air france sieben Flugtickets nach Afrika, wobei der Gesamtbetrag dafür sofort über Kreditkarte abgebucht wurde. Am 7.03.2023 erhielt der Konsument eine Email vom Unternehmen, dass zwei Tickets storniert und das Geld zurück überwiesen worden wäre. Herr A. buchte deshalb nochmals zwei Flüge nach Afrika bei Air France, wobei das Geld dafür nochmals abgebucht wurde. Der Konsument hatte nun doppelt für die Flüge bezahlt, aber vom Unternehmen keine Rückzahlung für die stornierten Flüge (rund € 3820,-) erhalten. Da trotz mehrfacher Urgenz durch den Konsumenten keine Rückzahlung erfolgte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten dem Unternehmen den Sachverhalt und das Anliegen des Konsumenten nochmals ausführlich dar. Air France antwortete umgehend, dass die Rückerstattung für die beiden stornierten Flüge vorgenommen wurde und innerhalb von 14 Tagen über die Kreditkarte erfolgen würde. Der Konsument bedankte sich beim Konsumentenschutz Verband Österreich und wies explizit darauf hin, dass dieser Erfolg nur durch das Eingreifen des Konsumentenschutz Verbandes Österreich zustande gekommen sei.
Gesellschaft: Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG, Öffentlichkeit: 30-11-2023
Herr G. mietete von der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG von 29.09.2023 bis 30.09.2023 einen Kastenwagen. Nach der Rückgabe wurde der Konsument von der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG informiert, dass er das Fahrzeug durch einen Kratzer beschädigt hätte. Daraufhin erhielt der Konsument seitens des Unternehmens mehrere Bilder des angeblich verursachten Schadens, diverse Schadenmeldungen sowie ein Gutachten mit Rechnung zur Behebung des Schadens.
Da Herr G. das gegenständliche Fahrzeug vor Rückgabe kontrollierte und keinerlei Schaden feststellen konnte und deshalb auch nicht bereit war, der Zahlungsaufforderung seitens des Unternehmens Folge zu leisten, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten dem Unternehmen das Anliegen des Konsumenten nochmals dar, insbesondere, dass dieser sicher sei, das Fahrzeug nicht beschädigt zu haben. Kurz darauf erhielt der Konsumentenschutz Verband Österreich zur Zufriedenheit des Konsumenten die Rückmeldung der Schadenabteilung der Sixt GmbH, dass diese den gegenständlichen Vorfall nochmals überprüft hätte und kulanzhalber von einer Schadenersatzforderung absehen würde.
Gesellschaft: Xiaomi Store SCS, Öffentlichkeit: 31-05-2022
Herr K. kaufte im Oktober 2021 beim Xiaomi Store SCS ein Smartphone Xiaomi 11 T Pro für rund € 750,-. Bereits nach kurzer Zeit traten unterschiedliche Probleme auf - nach Angaben von Herrn K. "flatterte" die Kamera bzw. erstellte das Smartphone eigenständig Screenshots. In der Folge wurde das Gerät mehrmals beim Xiaomi Store SCS in Reparatur gegeben, trotz Austausches des Mainboards, der Neuinstallation/factory reset und dem Update auf neue Versionen konnten die Fehlleistungen nur teilweise behoben werden: Das Problem der Screenshots oder Fehler beim Ausführen von Eingaben konnten nicht behoben werden. Als der Konsumenten keine weitere Reparatur akzeptieren wollte, ihm der Austausch des Gerätes aber verweigert wurde, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung wurde vom Xiaomi Store SCS der Austausch des gegenständlichen Handys zugesichert. Da Herr K. jedoch den Austausch auf ein bereits repariertes Handy nicht akzeptieren wollte, konnte nach weiterer Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich der Austausch auf ein völlig neuwertiges Gerät erreicht werden.
Gesellschaft: mabes Trocknung und Sanierung GmbH, Öffentlichkeit: 16-11-2021
Anfang November 2016 kam es in der Wohnung von Frau H. zu einem Zimmerbrand. Wenige Tage danach gab es ein Treffen mit Vertretern der Hausverwaltung der Liegenschaft sowie auch mit der von der Hausverwaltung engagierten Sanierungsfirma mabes Trocknung und Sanierung GmbH. Laut Angaben der Konsumentin wurden beim Treffen die vorzunehmenden Maßnahmen besprochen, wie etwa das Entsorgen der vom Brand direkt betroffenen Möbel und Gegenstände. Frau H. ließ weiter mitteilen, dass die Preisvorstellungen der Sanierungsarbeiten nicht besprochen wurden, weshalb sie sich dachte, dass derartige Kosten von der Haushaltsversicherung übernommen werden. Die Konsumentin teilte weiter mit, dass das Unternehmen Anfang Dezember 2016 mit den Entsorgungsarbeiten angefangen hat und folglich auch einen Kostenvoranschlag legte. Völlig überrascht musste Frau H. in der Woche vor Weihnachten erfahren, dass die Haushaltsversicherung für die Behebung des Schadens nicht aufkommt, da sich herausstellte, dass der Brand durch Selbstverursachung entstand. Die Konsumentin zeigte sich mit der Preisvorstellung des Unternehmens nicht einverstanden, da ihr diese viel zu überteuert erschien. Hilfesuchend wandte sich Frau H. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit ihr Anliegen veröffentlicht wird.
Nach Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte eine Frau H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Nach Kontaktaufnahme mit der Firma mabes Trocknung und Sanierung GmbH wurde eine Stellung bezüglich dieser Angelegenheit abgegeben, in welcher mitgeteilt wurde, dass die Rechnung korrigiert wird.
Gesellschaft: Ista Österreich GmbH, Öffentlichkeit: 29-11-2023
Frau F. zog im April 2022 in eine neue Wohnung. Seitens des Vermieters wurde ihr versichert, dass dieser alles für die Ummeldung betreffend Energieversorgung in die Wege leiten würde. Schlussendlich stellte sich aber heraus, dass bei der Ummeldung etwas schiefgelaufen war: Die Konsumentin erhielt eine neuen Vorschreibung des Energielieferanten und hätte nun monatlich 114,43€ für ihre 1-Zimmerwohnung zu zahlen. Im März 2022 wurde ihr der Vertrag zugeschickt und auch ein Schreiben bezüglich eines zunächst nicht näher definierten Saldorückstandes. Schließlich erhielt die Konsumentin auch noch eine Zahlungsaufforderung für den nicht nachvollziehbaren Saldorückstand von rund € 1.600,- Die Konsumentin führte weiter an, dass sie auch keine Abrechnung bzw. Auflistung der Energiekosten vom Jahr 2022 erhalten hätte. Da die Konsumentin vergeblich versucht hatte, bei der ista Österreich GmbH ihr Anliegen betreffend Abrechnung und Saldorückstand abzuklären, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich legte der ista Österreich GmbH nochmals ausführlich dar, dass die Konsumentin Aufklärung und Überprüfung betreffend Saldorückstand und Abrechnung/neue Vorschreibung wünsche. Erst nach zahlreichen Urgenzen seitens des Konsumentenschutz Verbandes Österreich konnte das Anliegen der Konsumentin geklärt werden, dies auch in Hinblick darauf, dass es aufgrund einer Umstellung des Abrechnungssystems bei der ista Österreich GmbH in der betreffenden Abrechnungsperiode bei ein einzelnen Anlagen wie der hier gegenständlichen zu einer verspäteten Abrechnungslegung gekommen war.
Gesellschaft: Sandra Ledermüller (sundra.at), Öffentlichkeit: 16-11-2021
Frau R. buchte für Sommer 2019 ein spirituelles Coaching um € 8.000,-. Da es während des Coachings zu Malversationen kam, forderte Frau R. € 6.000,- zurück und da sie mit dem Unternehmen Sandra Ledermüller (sundra.at) nicht mehr weiter wusste, bat sie den Konsumentenschutz Verband Österreich um Unterstützung.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Konsumentin zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Firma Sandra Ledermüller (sundra.at) bis Redaktionsschluss keine Reaktion in dieser Sache gezeigt.
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