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Einbruch bei offenen Fenstern
Gesellschaft: Wiener Städtische - Vienna Insurance Group, Öffentlichkeit: 07-11-2022

Bei Herrn M. wurde in die Wohnung eingebrochen, wobei die Täter durch offene Fenster einstiegen. Die Wiener Städtische - Vienna Insurance Group lehnte eine Entschädigung im Rahmen der Haushaltsversicherung mit dem Argument ab, dass es sich in diesem Fall aufgrund der offenen Fenster um keinen Einbruchsdiebstahl handle: Ein offenes Fenster stelle kein erschwertes (Einbruchs-)Hindernis dar. Des Weiteren wären auch keine Beschädigungen an Türen oder Fenstern durch Eindrücken oder Aufbrechen vorhanden gewesen. Da sich der Konsument mit dieser Begründung nicht zufrieden stellen lassen wollte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnten ein für Herrn M. erfreuliches Ergebnis erzielen: Zwar konnte aus den oben genannten Gründen keine Entschädigung im Rahmen eines Einbruchsdiebstahles erfolgen, die  Wiener Städtische - Vienna Insurance Group leistete die Entschädigung jedoch aus Gründen der Kulanz.

Ungewolltes Schulungs-Abo zum Personaltrainer
Gesellschaft: Flexyfit Plus GmbH, Öffentlichkeit: 13-06-2024

Der Konsument erhielt am 16. April 2024  eine E-Mail von der Flexyfit Plus GmbH Academy, in der ihm mitgeteilt wurde, dass er sich für eine Berufsausbildung als Personal Trainer angemeldet hätte, und die weiters eine Rechnung über €  600,- enthielt. Dies war für den Konsumenten umso überraschender,  als er sich niemals (wissentlich) für eine solche Ausbildung angemeldet hatte. Umgehend besuchte er die Website des Unternehmens, füllte ein Widerrufsformular aus und schickte es mit Unterschrift an das Unternehmen. Am 15. Mai 2024 erhielt er eine E-Mail mit einer weiteren Rechnung - nun aber in Höhe von € 2.-690,- . Darin wurde ihm mitgeteilt, dass er auch die vorherige Rechnung bezahlen müsse und sich der Gesamtbetrag für die Ausbildung somit auf € 3.290.- Euro belaufe. Es wurde verlangt, diese Summe innerhalb einer Woche zu begleichen.  Da der Konsument nicht wusste, wie er weiter in dieser Angelegenheit vorgehen könnte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich umgehend mit dem Unternehmen in Verbindung und legten dar, dass der Konsument sich nicht wissentlich für eine solche Ausbildung angemeldet hätte.  Der Konsument unterbreitete dem Unternehmen den Vorschlag, eine Abschlagszahlung von € 400,- unter Aufhebung sämtlicher weiterer Forderungen gegen ihn in dieser Sache leisten zu wollen. Das Unternehmen akzeptierte diesen Vorschlag. Nach Bezahlung dieses Betrages wurde zur Zufriedenheit des Konsumenten die Stornierung des Vertrages uns sämtlicher weiterer Forderungen durchgeführt.

Nicht nachvollziehbar Kontosperre
Gesellschaft: Easybank AG, Öffentlichkeit: 18-04-2024



Am 30.1.2024 wurde das Girokonto der Konsumentin bei der Easybank AG aus einem ihr unbekannten Grund gesperrt. Die Konsumentin bemerkte dies nach einer nicht durchgeführten Überweisung, die sie an diesem Tag vorgenommen hatte. Sie setzte sich deshalb umgehend mit dem Kundendienst der Easybank AG in Verbindung, jedoch konnte ihr – trotz mehrmaliger Versuche – niemand helfen oder für Aufklärung sorgen. Sie versuchte an den nächsten Tagen weiter, mit der Bank Kontakt aufzunehmen, um die Kontosperre abzuklären. Schließlich erhielt sie die Rückmeldung seitens des Unternehmens, dass ihre Daten aktualisiert wurden, was mit einer vorübergehenden Kontosperre (maximal zwei Tage) verbunden sein könne. Für die Konsumentin war diese Kontosperre insbesondere deshalb problematisch, weil sie am Monatsanfang stattfand und die notwendigen Überweisungen nicht durchgeführt werden konnten. Die Konsumentin wartet ab und als nach mehreren Tagen das Konto immer noch nicht geöffnet werden konnte, setzte sie sich wieder mit dem Kundendienst in Verbindung:  schließlich wurde ihr erklärt, dass auf ihr Konto ein Geldbetrag überwiesen worden wäre, der nicht identifiziert werden konnte. Da die Konsumentin mit dieser Information nichts anfangen konnte, sie jedoch Überweisungen zu tätigen, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit ihr Konto wieder geöffnet würde. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung übermittelten das Anliegen an mehrere zuständige Stellen des Unternehmens mit der Bitte um sofortige Abklärung. Letztendlich gelang es, die Angelegenheit aufzuklären, so dass das Konto der Konsumentin wieder entsperrt wurde und sie die erforderlichen Zugriffe und notwendigen Überweisungen durchführen konnten.

Nicht nachvollziehbare Heizkosten
Gesellschaft: Wien Energie GmbH (Fernwärme), Öffentlichkeit: 23-01-2023

Nach der Jahresabrechnung für das Jahr 2022 wurden der Konsumentin für das Jahr 2023 6x je 636€ für Wärme seitens der Wien Energie GmbH vorgeschrieben – ein wesentlich höherer Betrag als für die Jahre davor. Diese Vorschreibung war für die Konsumentin insbesondere deshalb nicht nachvollziehbar, da sich in ihrer 100qm Wohnung 9 Heizkörper befinden, von denen aber nur 2 benutzt wurden. Alle andere Heizkörper waren ausgeschaltet. Die Konsumentin führte weiters an, dass sie eine sehr geringe Penion hätte und keine Möglichkeit sehe, noch mehr bei der Heizung einzusparen.  Da sie die Höhe der Vorschreibung nicht nachvollziehen konnte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen der Konsumentin der Wien Energie GmbH dar, welche die Erhöhung folgendermaßen rechtfertigte: „Seit Längerem sind die Preise im Energie- und Wärmebereich sprunghaft angestiegen. Daher war die Preiserhöhung im Wärmebereich in dieser Höhe unumgänglich. Nun zur Erhöhung Ihrer Teilbetragsvorschreibungen. Die Fernwärmeabrechnung besteht aus zwei Teilen: • Der Grundpreis deckt sämtliche Fixkosten der Fernwärme ab (Infrastruktur, Energielieferung, Wartung, Instandhaltung, etc.) und wird nach Quadratmeter verrechnet. Der Grundpreis wurde per September um 20 Prozent angepasst. • derArbeitspreis, die tatsächlich gelieferte und verbrauchte Wärmemenge. Die Anpassung auf den Arbeitspreis betrug 180 Prozent. • DerPreis für die Trinkwassererwärmung wurde um 50 Prozent erhöht. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch, bedeuten die neuen Preise Mehrkosten von etwa 45 Euro monatlich bzw. eine Steigerung von 92 Prozent auf die Gesamtkosten. Die verbrauchsabhängigen Kosten machen dabei etwas mehr als die Hälfte der Abrechnung aus. Als Berechnungsgrundlage wird hier ein durchschnittlicher Wiener Haushalt mit 70 Quadratmetern und einem Wärmeverbrauch von 4.900 Kilowattstunden pro Jahr herangezogen. Die Konsumentin hatte im vergangenen Jahr allerdings einen Wärmeverbrauch von zirka 15.000 Kilowattstunden allein für die Heizung. Das ist deutlich mehr als ein durchschnittlicher Wiener Haushalt, was auch die Kostenanpassung von mehr als den angekündigten 92 Prozent erklärt.“

Dieser hohe Verbrauch war der Konsumentin dennoch nicht nachvollziehbar, insbesondere, da sie, wie sie anführte,  im einzigen geheizten Zimmer lediglich 20 Grad hatte, im Schlafzimmer 14 Grad. Das Folgeanliegen der Konsumentin, deshalb die Zähler auszutauschen, blieb bis Redaktionsschluss ungelöst.

Mahnung trotz unterbliebener Warenzustellung
Gesellschaft: Sky High Ecommerce, Öffentlichkeit: 22-07-2024

Im Oktober 2023 bestellte die Konsumentin im Internet beim Unternehmen Sky High Ecommerce eine Hose für rund € 50,-. Die bestellte Ware wurde der Konsumentin jedoch zu keinem Zeitpunkt zugestellt. Die Konsumentin teilte dies sowohl dem involvierten Finanzierungsunternehmen Klarna, später dem Inkasso als auch dem Unternehmen Sky High Ecommerce mit. Die Konsumentin konnte nachweisen, dass das Paket vom Verteilerzentrum der Österreichischen Post wegen falscher Adressierung an den Händler unmittelbar retour geschickt wurde (mit derselben Sendungsnummer). Es wurde die Bestellung zunächst gelöscht, wenig später schien sie jedoch wieder auf. Nach den Angaben der Konsumentin beteiligte sich die Klarna GmbH überhaupt nicht an einer Aufklärung und schickte ihr eine Mahnung mit dem Hinweis zu, alles müsse mit dem Händler direkt abgeklärt werden.  Da das Unternehmen Sky High Ecommerce nicht auf die Mails und Anrufe der Konsumentin reagierte und auch nicht mehr im Internet aufschien, wandte sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumenten Schutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen der Konsumentin allen beteiligten Unternehmen mehrfach ausführlich dar. Zunächst verwies ein Unternehmen auf das andere, eine Lösung schien vorerst nicht in Sicht. Wenig später erhielt die Konsumentin  zu Ihrer Zufriedenheit aufgrund der Übermittlung Ihres Anliegens durch den Konsumentenschutz Verband Österreich das Geld zurück.

Domainlöschung mit Hindernissen
Gesellschaft: internic Datenkommunikations GmbH., Öffentlichkeit: 16-11-2021

Im Jahr 2009 hat Herr S. eine Domain auf der Seite von www.internic.at bestellt und dabei einen Abovertrag mit internic Datenkommunikations GmbH abgeschlossen. Frau S. teilt uns mit, dass ihr Ehemann verstorben ist. Dadurch ist der Vertrag hinfällig geworden und die Konsumentin versuchte diesen zu kündigen und die offene Forderung ausbuchen zu lassen. Alles leider ohne Erfolg. Zusätzlich wurde in der Angelegenheit auch ein Inkassobüro tätig. Entsetzt von der Vorgehensweise des Unternehmens hat sich Frau S. hilfesuchend hat an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.

Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Um weitere Kosten und andere Folgen zu vermeiden, entschied sich Frau S. den offenen Betrag zu begleichen.

Reklamation von Fenstergläsern
Gesellschaft: Rekord Fenster Weitendorf, Öffentlichkeit: 28-03-2024

Die Konsumentin hatte beim Unternehmen bei Rekord Fenster Weitendorf für den Neubau, dh. für Haupthaus, Keller und Garage sämtliche Fenster (3-fach Verglasung) und Zugangstüren bestellt, geliefert und über deren Montagefirma montiert bekommen. Die Montagen waren mit 28.10.2023 abgeschlossen. Bei der am nächsten Tag stattfindenden Überprüfung fanden sich dabei bei 8 Stück der insgesamt 15 Stück Fensterelemente Schäden wie Kratzer, Einschlüsse, innenliegende dunkle Flecken etc. Diese wurden noch am selben Tag, dem 29.10.2023 dem Unternehmen per Whatsapp inkl. Fotos gemeldet. Nach dieser Rückmeldung wurden Gutachtertermine (Gutachter von Rekord Fenster einerseits und Gutachter des Glaslieferanten, natürlich auch ein hausinterner Gutachter andererseits) zur Begutachtung organisiert. Seitens des unternehmensinternen Gutachters erhielt die Konsumentin überhaupt keine Stellungnahme und seitens des Gutachters des Glaslieferanten ein E-Mail, worin sämtliche Reklamationen abgewiesen wurden. Da die Konsumentin dieses Vorgehen nicht akzeptieren wollte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Darüber hinaus bestellt die Konsumentin selbst einen unabhängigen Sachverständigen, der 3 Scheiben eindeutig mangelhaft beurteilte.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich wunschgemäß mit dem Unternehmen in Kontakt und schilderten die Reklamationswünsche der Konsumentin. Das Unternehmen sage daraufhin die Übernahme der in Zusammenhang mit der Reklamation stehenden Kosten (insb. Gutachten) sowie die Erneuerung der beanstandeten mangelhaften Scheiben zu.

Falsch gelieferte Matratze
Gesellschaft: XXXLutz KG, Öffentlichkeit: 17-06-2024

Die Konsumentin kaufte bei der XXXLutz KG eine Matratze von Sembella für rund € 1.700,-. Als die Matratze geliefert wurde, stellte die Konsumenten sofort fest, dass es sich dabei unmöglich um die Matratze handeln könne, die sie ausgesucht hatte, denn die Matratze, die geliefert wurde, erschien der Konsumentin wesentlich zu hart. Die Konsumentin reklamierte dies in der Kauf- Filiale und teilte mit, dass man ihr eine falsche Matratze geliefert hätte: Sie teilte mit, dass sie die Primus Next 290 Gelschaummatratze bestellt hatte, bekommen habe sie aber die Primus Next 270 Gelschaummatratze. Da der Konsumentin aber seitens des Unternehmens mitgeteilt wurde, dass die Matratze aus hygienischen Gründen nicht ausgetauscht werden könne, wandte diese sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen der Konsumentin dem Unternehmen ausführlich dar. Letztlich konnte zur Zufriedenheit der Konsumentin erreicht werden, dass die Konsumentin zwar den Bezug aus hygienischen Gründen behalten musste, aus Kulanz aber der Matratzenkern ausgetauscht wurde.

Ungewolltes Virusscanner Abo bei Norton
Gesellschaft: Norton , Öffentlichkeit: 23-07-2024


Der Konsument kaufte im Jahr 2023 für seinen Stiefvater einen Virusscanner bei Norton. Er legte für ihn einen Account  für den Preis von € 20,- an, ohne ersichtlichen Verweis darauf, dass es sich dabei um ein Abonnement und damit um eine wiederkehrende Zahlung handelt, der jährlich abgebucht würde. Plötzlich kam eine extrem teure Abbuchung für ein jährliches Service, welcher nicht genutzt und benötigt wurde. Der Konsument versuchte sowohl mit dem Unternehmen Norton als auch mit dem Zahlungsdienstleister PayPal in Kontakt zu treten, um das nicht gewollte Abo zu stornieren und den Betrag zurückgebucht zu erhalten. Da der Dienstleister Norton für den Konsumenten per E-Mail für ein Storno des Abos und eine Rückbuchung nicht erreichbar war, wandte dieser sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich mit den Unternehmen in Verbindung, erhielten auf zahlreiche Anfragen betreffend das Anliegen des Konsumenten jedoch zunächst nur automatisierte Antworten, eine substantielle Rückmeldung blieb trotz mehrfacher Kontaktversuche vorerst aus. Nach etlichen Bemühungen konnte jedoch ein erfreuliches Ergebenis für den Konsumenten erzielt werden, er erhiet rund € 105,- von norton zurücküberwiesen. 

Rückerstattung für gebuchte Flugreise
Gesellschaft: Opodo (Vacaciones eDreams, S.L.), Öffentlichkeit: 30-04-2024

Am 12.10.2023 wollte der Herr E.  bei „Opodo Prime“ eine Flugreise nach Istanbul buchen. Hinflug wäre am 16.10.2023 und Rückflug am 19.10.2023 gewesen. Nach der Buchung erhielte er eine E-Mail mit der Anmerkung „Buchung erfolgreich“. Die Erstellung der Flugtickets selbst sollte jedoch noch bearbeitet werden. Nach der Buchung wurde der Konsument aufgefordert, einen Betrag von € 308,43 zu bezahlen.Er versuchte die Online-Überweisung mittels Kreditkarte (VISA) zu tätigen, diese Online-Überweisung wurde jedoch nicht akzeptiert, obwohl eine Zahlungsoption mittels VISA auf der Homepage der des Unternehmens angeboten war. Des Weiteren versuchte er mittels PayPal die Zahlung abzuwickeln. Diese wurde angenommen und in weiterer Folge wurde der Betrag in Höhe von EUR 308,43 an Vacaciones eDreams überwiesen. Da er bis zum nächsten Tag keine Flugkarten erhalten hatte, ging er zum Office der Türkisch Airlines. Er wurde vom zuständigen Mitarbeiter der Airlines informiert, dass die getätigte Reisebuchung bei Opodo Prime am selben Tag storniert worden wäre, sodass der Konsument gezwungen war, bei den Türkisch Airlines wiederholt zu bezahlen, um Flugtickets zu kaufen. Am 17.10.2023 erhielt er von Opodo Prime eine E-Mail mit einer Entschuldigung, dass die Buchung nicht bearbeitet werden konnte. Es wurde seitens des Unternehmens vorgeschlagen, nochmals die Flugtickets zu buchen. Da er aber die Reise bereits durchgeführt hatte, wollte er keine weitere Flugreise mehr buchen, sondern Herr E. wollte sein Geld zurück erstattet erhalten. Da dies trotz vielfacher Anstrengung und Korrespondenz nicht gelang, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten den Sachverhalt und das daraus resultierende Anliegen des Konsumenten nochmals ausführlich dar. Zur Zufriedenheit des Konsumenten wurde die Transaktion über PayPal zurückgesetzt und somit kein Geld abgebucht.

Angeblicher Schaden am Mietwagen
Gesellschaft: Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG, Öffentlichkeit: 30-11-2023

Herr G. mietete von der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG von 29.09.2023 bis 30.09.2023 einen Kastenwagen. Nach der Rückgabe  wurde der Konsument von der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG informiert, dass er das Fahrzeug durch einen Kratzer beschädigt hätte. Daraufhin erhielt der Konsument seitens des Unternehmens mehrere Bilder des angeblich verursachten Schadens, diverse Schadenmeldungen sowie ein Gutachten mit Rechnung zur Behebung des Schadens.

Da Herr G. das gegenständliche Fahrzeug vor Rückgabe kontrollierte und keinerlei Schaden feststellen konnte und deshalb auch nicht bereit war, der Zahlungsaufforderung seitens des Unternehmens Folge zu leisten, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten dem Unternehmen das Anliegen des Konsumenten nochmals dar, insbesondere, dass dieser sicher sei, das Fahrzeug nicht beschädigt zu haben. Kurz darauf erhielt der Konsumentenschutz Verband Österreich zur Zufriedenheit des Konsumenten die Rückmeldung der Schadenabteilung der Sixt GmbH, dass diese den gegenständlichen Vorfall nochmals überprüft hätte und kulanzhalber von einer Schadenersatzforderung absehen würde.

Handy-Austausch auf Kulanz
Gesellschaft: Xiaomi Store SCS, Öffentlichkeit: 31-05-2022

Herr K. kaufte im Oktober 2021 beim Xiaomi Store SCS ein Smartphone Xiaomi 11 T Pro für rund € 750,-. Bereits nach kurzer Zeit traten unterschiedliche Probleme auf - nach Angaben von Herrn K.  "flatterte"  die Kamera bzw. erstellte das Smartphone eigenständig Screenshots. In der Folge wurde das Gerät mehrmals beim Xiaomi Store SCS in Reparatur gegeben, trotz Austausches des Mainboards, der Neuinstallation/factory reset und dem Update auf neue Versionen konnten die Fehlleistungen nur teilweise behoben werden: Das Problem der Screenshots oder Fehler beim Ausführen von Eingaben konnten nicht behoben werden. Als der Konsumenten keine weitere Reparatur akzeptieren wollte, ihm der Austausch des Gerätes aber verweigert wurde, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung wurde vom Xiaomi Store SCS der Austausch des gegenständlichen Handys zugesichert. Da Herr K. jedoch den Austausch auf ein bereits repariertes Handy nicht akzeptieren wollte, konnte nach weiterer Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich der Austausch auf ein völlig neuwertiges Gerät erreicht werden.

Zufriedenstellende Rechnung
Gesellschaft: mabes Trocknung und Sanierung GmbH, Öffentlichkeit: 16-11-2021

Anfang November 2016 kam es in der Wohnung von Frau H. zu einem Zimmerbrand. Wenige Tage danach gab es ein Treffen mit Vertretern der Hausverwaltung der Liegenschaft sowie auch mit der von der Hausverwaltung engagierten Sanierungsfirma mabes Trocknung und Sanierung GmbH. Laut Angaben der Konsumentin wurden beim Treffen die vorzunehmenden Maßnahmen besprochen, wie etwa das Entsorgen der vom Brand direkt betroffenen Möbel und Gegenstände. Frau H. ließ weiter mitteilen, dass die Preisvorstellungen der Sanierungsarbeiten nicht besprochen wurden, weshalb sie sich dachte, dass derartige Kosten von der Haushaltsversicherung übernommen werden. Die Konsumentin teilte weiter mit, dass das Unternehmen Anfang Dezember 2016 mit den Entsorgungsarbeiten angefangen hat und folglich auch einen Kostenvoranschlag legte. Völlig überrascht musste Frau H. in der Woche vor Weihnachten erfahren, dass die Haushaltsversicherung für die Behebung des Schadens nicht aufkommt, da sich herausstellte, dass der Brand durch Selbstverursachung entstand. Die Konsumentin zeigte sich mit der Preisvorstellung des Unternehmens nicht einverstanden, da ihr diese viel zu überteuert erschien. Hilfesuchend wandte sich Frau H. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit ihr Anliegen veröffentlicht wird.

Nach Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte eine Frau H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Nach Kontaktaufnahme mit der Firma mabes Trocknung und Sanierung GmbH wurde eine Stellung bezüglich dieser Angelegenheit abgegeben, in welcher mitgeteilt wurde, dass die Rechnung korrigiert wird.

Probleme bei der Wien Energie Jahresabrechnung
Gesellschaft: Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG, Öffentlichkeit: 19-01-2024

Die Konsumentin beeinspruchte die ihr von der Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG übermittelte Jahresrechnung: So war der Konsumentin etwa weder die Verrechnungsgrundlage klar (zugrunde liegenden KWh-Preise) noch konntesie die Höhe der geforderten Nachzahlung nachvollziehen. Dies insbesondere deshalb nicht, da sie den ihr per Post übermittelten AGB-Änderungen ausdrücklich widersprochen hatte – wodurch die höheren Tarife auch nicht zur Anwendung gelangen und sie ihren ursprünglichen Vertrag beibehalten sollte. Die Konsumentin versuchte vielfach, mit der Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG zur Abklärung der offenen Fragen in Kontakt zu treten. Da dies nicht bzw. nicht mit dem gewünschten Erfolg gelang (die KN erhielt vielfach unterschiedliche und sich widersprechende Auskünfte), wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung übermittelten das Anliegen der Konsumentin (insb. eine aufgeschlüsselte Jahresabrechnung) an die Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG. Das Unternehmen nahm daraufhin direkt Kontakt mit der Konsumentin auf und unterbreitete ihr einen Kompromissvorschlag. Da die Konsumentin dies nicht akzeptieren – sondern genaue Aufklärung wollte, warum trotz ihres Widerspruches höhere Tarife zur Anwendung gelangen würden, urgierte der Konsumentenschutz Verband nochmals die Anliegen. Erst nach mehreren Kontaktaufnahmeversruchen konnte das Anliegen der Konsumentin zu ihrer Zufriedenheit geklärt werden.

Das goldene Feld der Fülle
Gesellschaft: Sandra Ledermüller (sundra.at), Öffentlichkeit: 16-11-2021

Frau R. buchte für Sommer 2019 ein spirituelles Coaching um € 8.000,-. Da es während des Coachings zu Malversationen kam, forderte Frau R. € 6.000,- zurück und da sie mit dem Unternehmen Sandra Ledermüller (sundra.at) nicht mehr weiter wusste, bat sie den Konsumentenschutz Verband Österreich um Unterstützung.

Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Konsumentin zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Firma Sandra Ledermüller (sundra.at) bis Redaktionsschluss keine Reaktion in dieser Sache gezeigt.

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