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Einbruch bei offenen Fenstern
Gesellschaft: Wiener Städtische - Vienna Insurance Group, Öffentlichkeit: 07-11-2022

Bei Herrn M. wurde in die Wohnung eingebrochen, wobei die Täter durch offene Fenster einstiegen. Die Wiener Städtische - Vienna Insurance Group lehnte eine Entschädigung im Rahmen der Haushaltsversicherung mit dem Argument ab, dass es sich in diesem Fall aufgrund der offenen Fenster um keinen Einbruchsdiebstahl handle: Ein offenes Fenster stelle kein erschwertes (Einbruchs-)Hindernis dar. Des Weiteren wären auch keine Beschädigungen an Türen oder Fenstern durch Eindrücken oder Aufbrechen vorhanden gewesen. Da sich der Konsument mit dieser Begründung nicht zufrieden stellen lassen wollte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnten ein für Herrn M. erfreuliches Ergebnis erzielen: Zwar konnte aus den oben genannten Gründen keine Entschädigung im Rahmen eines Einbruchsdiebstahles erfolgen, die  Wiener Städtische - Vienna Insurance Group leistete die Entschädigung jedoch aus Gründen der Kulanz.

Das Geschäft mit der Liebe
Gesellschaft: Paidwings AG, Öffentlichkeit: 16-11-2021

Herr B. hatte sich im Internet bei einem Service der Firma Paidwings AG angemeldet und in der Folge auch wieder gekündigt. Trotzdem wurde er mit Forderungen konfrontiert und er kam zum Konsumentenschutz verband Österreich.

Nach Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnte eine den Herrn B. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In Ihrer Stellungnahme teilte die Firma Paidwings AG mit, dass der Account von Herrn B. gelöscht wurde. Außerdem wurden alle Forderungen - auch beim involvierten Inkassobüro - ausgebucht worden.

Wasserschaden im Banksafe
Gesellschaft: Bawag P.S.K., Öffentlichkeit: 29-06-2022

Frau I. hatte seit vielen Jahren bei der Bawag P.S.K. einen Safe angemietet. Da sie darin nur Schmuck und sonstige Wertgegenstände gelagert hatte, suchte sie diesen Safe nur selten auf. Am 10.11.2021 musste sie aber feststellen, dass die darin gelagerten Kassetten und deren Inhalt - darunter auch teure Markenuhren -  feucht und von Schimmel befallen waren. Von einem Mitarbeiter der Bawag P.S.K. wurde der Konsument mitgeteilt, dass es im Saferaum der Bawag P.S.K. 2017 einen Wasserschaden gegeben hätte, und dass Frau I. betreffend allfällige Schadensforderungen durch einen Brief verständigt worden wäre. Eine Geltendmachung wäre aber bereits verjährt. Da Frau I. jedoch nie ein solches Schreiben erhalten hatte und den entstandenen Schaden gerne ersetzt hätte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung versuchten mehrfach, mit der Bawag P.S.K. Kontakt aufzunehmen, um die Angelegenheit zu klären. Bis Redaktionsschluss konnte jedoch seitens der Bawag P.S.K. keine aussagekräftige Stellungnahme verzeichnet werden.

Nicht nachvollziehbare Heizkosten
Gesellschaft: Wien Energie GmbH (Wärme), Öffentlichkeit: 23-01-2023

Nach der Jahresabrechnung für das Jahr 2022 wurden der Konsumentin für das Jahr 2023 6x je 636€ für Wärme seitens der Wien Energie GmbH vorgeschrieben – ein wesentlich höherer Betrag als für die Jahre davor. Diese Vorschreibung war für die Konsumentin insbesondere deshalb nicht nachvollziehbar, da sich in ihrer 100qm Wohnung 9 Heizkörper befinden, von denen aber nur 2 benutzt wurden. Alle andere Heizkörper waren ausgeschaltet. Die Konsumentin führte weiters an, dass sie eine sehr geringe Penion hätte und keine Möglichkeit sehe, noch mehr bei der Heizung einzusparen.  Da sie die Höhe der Vorschreibung nicht nachvollziehen konnte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen der Konsumentin der Wien Energie GmbH dar, welche die Erhöhung folgendermaßen rechtfertigte: „Seit Längerem sind die Preise im Energie- und Wärmebereich sprunghaft angestiegen. Daher war die Preiserhöhung im Wärmebereich in dieser Höhe unumgänglich. Nun zur Erhöhung Ihrer Teilbetragsvorschreibungen. Die Fernwärmeabrechnung besteht aus zwei Teilen: • Der Grundpreis deckt sämtliche Fixkosten der Fernwärme ab (Infrastruktur, Energielieferung, Wartung, Instandhaltung, etc.) und wird nach Quadratmeter verrechnet. Der Grundpreis wurde per September um 20 Prozent angepasst. • derArbeitspreis, die tatsächlich gelieferte und verbrauchte Wärmemenge. Die Anpassung auf den Arbeitspreis betrug 180 Prozent. • DerPreis für die Trinkwassererwärmung wurde um 50 Prozent erhöht. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch, bedeuten die neuen Preise Mehrkosten von etwa 45 Euro monatlich bzw. eine Steigerung von 92 Prozent auf die Gesamtkosten. Die verbrauchsabhängigen Kosten machen dabei etwas mehr als die Hälfte der Abrechnung aus. Als Berechnungsgrundlage wird hier ein durchschnittlicher Wiener Haushalt mit 70 Quadratmetern und einem Wärmeverbrauch von 4.900 Kilowattstunden pro Jahr herangezogen. Die Konsumentin hatte im vergangenen Jahr allerdings einen Wärmeverbrauch von zirka 15.000 Kilowattstunden allein für die Heizung. Das ist deutlich mehr als ein durchschnittlicher Wiener Haushalt, was auch die Kostenanpassung von mehr als den angekündigten 92 Prozent erklärt.“

Dieser hohe Verbrauch war der Konsumentin dennoch nicht nachvollziehbar, insbesondere, da sie, wie sie anführte,  im einzigen geheizten Zimmer lediglich 20 Grad hatte, im Schlafzimmer 14 Grad. Das Folgeanliegen der Konsumentin, deshalb die Zähler auszutauschen, blieb bis Redaktionsschluss ungelöst.

Vergebliche Kündigungsversuche einer Online-Lernplattform
Gesellschaft: CopeCart GmbH, Öffentlichkeit: 07-03-2023

Die Konsumentin registrierte sich auf der Lernplattform Ecomesince Lite (plus) der CopeCart GmbH. Vorab wurde der Konsumentin
seitens des Unternehmens erklärt, wie das dropshipping funktioniert und wie man seinen eigenen online Shop aufbauen kann etc.
und es wurde ihr die Empfehlung gegeben, sich auf der Lernplattform zu registrieren und sich die Kurse anzusehen, um dadurch den
online Shop aufbauen zu können. Telefonisch wurde der Konsumentin weiters mitgeteilt, dass Ratenzahlung möglich wäre. Nach
dem sich die Konsument registriert und damit Zugriff auf die auf die Lernplattform hatte, konnte Sie allerdings das Angebot nicht
nützen. Am 19.11.2022 erhielt die Konsumentin eine Email von der CopeCart GmbH, mit welcher - nach den Angaben der
Konsumentin- bestätigt worden wäre, dass die Ratenzahlung gestoppt und die Bestellung Ecomesince Lite (plus) gekündigt sei. Da die
Konsumentin in der Folge aber sowohl von der Copecart GmbH als auch einem Inkassobüro Zahlungsaufforderungen erhielt, wandte
sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung haben mehrfach versucht, sowohl mit der Copecart GmbH als auch mit dem Inkassobüro in Kontakt zu treten, um die Angelegenheit aufzuklären. Bis Redaktionsschluss erfolgte jedoch keine substantielle Rückmeldung. 

Domainlöschung mit Hindernissen
Gesellschaft: internic Datenkommunikations GmbH., Öffentlichkeit: 16-11-2021

Im Jahr 2009 hat Herr S. eine Domain auf der Seite von www.internic.at bestellt und dabei einen Abovertrag mit internic Datenkommunikations GmbH abgeschlossen. Frau S. teilt uns mit, dass ihr Ehemann verstorben ist. Dadurch ist der Vertrag hinfällig geworden und die Konsumentin versuchte diesen zu kündigen und die offene Forderung ausbuchen zu lassen. Alles leider ohne Erfolg. Zusätzlich wurde in der Angelegenheit auch ein Inkassobüro tätig. Entsetzt von der Vorgehensweise des Unternehmens hat sich Frau S. hilfesuchend hat an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.

Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Um weitere Kosten und andere Folgen zu vermeiden, entschied sich Frau S. den offenen Betrag zu begleichen.

Kostenlose Stornierung eines Kaufvertrages
Gesellschaft: XXXLutz KG, Öffentlichkeit: 03-11-2022

Da Frau P. beabsichtigte, 2013 eine neue Wohnung zu beziehen, lies sie sich Ende 2012 bei der XXXLutz KG eine Küche planen und schloss noch am selbben Tag den Kaufvertrag über € 10.800,- ab. Die Anzahlung über € 3.800,- erfolgte wenige Wochen später. Kurz danach informierte sie die XXXLutz KG, dass sie die Wohnung nicht bekommen hätte und deshalb das weitere Vorgehen betreffend die gekaufte Küche verschieben müsse. Wie Frau P.  weiters ausführte, wurde ihr seitens der XXXLutz KG mitgeteilt, dass dies kein Problem darstellen würde und es auch in 10 Jahren noch durchführbar wäre. Ca. 2020 wurde die Konsumentin von der XXXLutz KG kontaktiert um abzuklären, ob der Auftrag noch aktuell wäre, was sie auch bejahte. Im Juli 2022 war die passende Wohnung gefunden, seitens der XXXLutz KG wurde ihr aber mitgeteilt, dass nach so langer Zeit der Vertrag nicht "umgebucht" werden könnte und dass der Vertrag bereits 2015 gekündigt worden wäre, wovon die Konsumentin allerdings überhaupt nichts wusste. Von der geleisteten Anzahlung würden deshalb die Stornokosten von 30% abgezogen werden. Da die Konsumentin mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden war, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung nahmen umgehend Kontakt mit der XXXLutz KG auf,  um die Sache abzuklären. In einer Stellungnahme führte die XXXLutz KG aus, dass die Konsumentin den Kaufvertrag gültig abgeschlossen hätte,  da seitens der Konsumentin aber mitgeteilt worden wäre, dass die Küche nicht mehr benötigt würde, wurde der Auftrag entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Einbehalt einer Pauschalgebühr storniert. Um die Angelegenheit aber rasch und gütlich abzuschließen, stellte die XXXLutz KG zur Zufriedenheit der Konsumentin eine Gutschrift in der Höhe der ursprünglichen Anzahlung aus, den diese nun bis zum 31.12.2023 einlösen kann. 

Unterbliebene Fertigstellung einer Einbauküche wegen nicht gelieferter Teile
Gesellschaft: Küchenmax Studio GmbH, Öffentlichkeit: 10-03-2023

Die Konsumentin hatte am 13.12.2021 bei der Küchenmax Studio GmbH in der Schweiz die Lieferung und Montage einer Einbauküche der Marke Nolte und die Geräte Siemens/Bora zum Preis von rund € 16,000.- bestellt. Im Jänner 2022 leistete die Konsumentin eine Anzahlung von € 4.800,--. Als Liefertermin wurde die Woche vom 24.-30. Oktober 2022 und als Montagetermin die Woche vom 01.-06. November 2022 vorgegeben. Allerdings verstrich der Liefertermin, ohne dass die Leistung des Unternehmens erfolgt wäre. Die Konsumentin setzte eine angemessene Nachfrist setzte und erklärte, da wiederum keine Lieferung erfolgte, ihren Rücktritt. Am 06.12.2022 wurde ein Teil der Küche geliefert und montiert, allerdings fehlten wesentliche Teile wie Geräte,
Arbeitsplatte und Glaswand. Da die Konsumentin betreffend die Restlieferung wiederum nichts seitens des Unternehmens hörte und sie die Fertigstellung wünschte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung versuchten mehrfach - sowohl per Email als auch postal - mit der Küchenmax Studio GmbH in Kontakt zu treten, um das Anliegen der Konsumentin abzuklären. Bis Redaktionsschluss erfolgte jedoch keinerlei Rückmeldung seitens des Unternehmens. 

Langwieriger Boileraustausch
Gesellschaft: 1a Installateur Karl Sonderhof GmbH & CO KG, Öffentlichkeit: 22-01-2023

Die Konsumentin erhielt von Wr. Wohnen einen „neuen“ Boiler, der allerdings von Anfang an nicht richtig funktionierte. Auf Grund dieser Funktionsstörung – so die Konsumentin – verbrühte sie sich erheblich. Da in der Folge keine Lösung mit Wr. Wohnen gefunden werden konnte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich mit Wr. Wohnen in Verbindung und konnten den Austausch des gegenständlichen Boilers erwirken. Das Gerät, welches in der Folge aber geliefert und montiert wurde, entsprach nicht den Wünschen/Bestellung der Konsumentin. Der Konsumentenschutz Verband Österreich setzte sich deshalb mit der Lieferfirma, der Karl Sonderhof GmbH & Co KG in Verbindung und legte das Anliegen der Konsumentin dar. Die Karl Sonderhof GmbH & Co KG reagierte umgehend, sagte den Austausch des Gerätes zu und  bestellte das Wunschgerät der Konsumentin.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich mit Wr. Wohnen in Verbindung und konnten den Austausch des gegenständlichen Boilers erwirken. Das Gerät, welches in der Folge aber geliefert und montiert wurde, entsprach nicht den Wünschen/Bestellung der Konsumentin. Der Konsumentenschutz Verband Österreich setzte sich deshalb mit der Lieferfirma, der Karl Sonderhof GmbH & Co KG in Verbindung und legte das Anliegen der Konsumentin dar. Die Karl Sonderhof GmbH & Co KG reagierte umgehend, sagte den Austausch des Gerätes zu und  bestellte das Wunschgerät der Konsumentin.

Unterbliebene Rückzahlung trotz Stornierung
Gesellschaft: Flixhotels GmbH, Öffentlichkeit: 06-10-2022

Frau R. buchte im Februar 2020 über die trivago Express Booking Platform eine Unterkunft bei der Flixhotels GmbH in Jesolo für den Zeitraum von 03.08.2020 bis 09.08.2020 für rund € 870.-. Ausdrücklich eingeräumt wurde in der Buchungsbestätigung eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit bis 13.07.2020. Im April 2020 war die Konsumentin tatsächlich gezwungen, diese Stornierungsmöglichkeit in Anspruch zu nehmen. Trotz mehrfacher Aufforderungen durch Frau R. wurde die Rückzahlung immer weiter hinausgezögert (Pandemie, Kurzarbeit etc.) und letztlich überhaupt nicht durchgeführt. Da die Flixhotels GmbH nicht mehr auf E-Mails oder Anrufe der Konsumentin reagierte, wandte diese sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung versuchten sowohl mit der travigo Express Booking Platform als auch mit der Flixhotels GmbH Kontakt aufzunehmen. Die travigo Booking Platform verwies dabei lediglich auf Flixhotels bzw. andere Regressmöglichkeiten. Bis Redaktionsschluss ist es dem  Konsumentenschutz Verband Österreich und seiner Presseabteilung nicht gelungen, eine Rückmeldung seitens der Flixhotels GmbH zu erhalten.

Rechnung trotz unterbliebener Motorradreparatur
Gesellschaft: Auto-Motor Werkstatt Hebert, Öffentlichkeit: 11-10-2022

Am 15.11.2021 brachte Herr Dr. S. seine Maschine YAMAHA FZ1 für eine Reparatur zur Firma hebart.at Michlmayer, da die Maschine beim Start bzw. bei geringer Geschwindigkeit "ruckelte/stotterte". Bereits am nächsten Tag sollte er die Maschine wieder abholen, dabei wurden Reparaturkosten von rund € 230,- veranschlagt, wobei sich schon auf der Rückfahrt herausstellte, dass die Maschine offensichtlich gar nicht repariert worden war und die ursprünglichen Probleme weiterhin bestanden. Herr Dr. S. reklamierte deshalb am nächsten Tag  bei der Firma hebart.at Michlmayer und übergab die Maschine erneut zur Reparatur. Danach vergingen etliche Wochen mit zahlreichen Telefonaten, in denen der Konsument immer wieder aufs Neue vertröstet werde. Am 24.3.2022 wurde Herrn Dr. S. von der Firma hebart.at Michlmayer mitgeteilt, dass der Schaden letztlich noch nicht behoben werden konnte und nun ein weiterer YAMAHA Experte hinzugezogen werde. Kurz darauf erhielt der Konsument eine Email samt Rechnung über rd. € 1.400,- für die letztlich nicht durchgeführte Reparatur. Um die unreparierte Maschine überhaupt zurückzubekommen, musste der Konsument also eine Rechnung über rund € 230,- sowie die von ihm neu verhandelte Rechnung über rund € 550,- zahlen. 
Da der Herr Dr. S. nicht aktzeptieren wollte, dass die Firma hebart.at Michlmayer zwei Rechnungen für eine nicht erfolgte Reparatur geltend gemacht hatte, wandte dieser sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich mit der Forderung,  dass die Firma hebart.at Michlmayer diese Zahlungen wegen unterbliebener Leistung unverzüglich zurückerstatte.

Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte kein für Herrn Dr. S. zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden. Mit der Begründung, dass auch für Fehlerdiagnose und sonstige Fehlerbehebungsversuche (etwa Reinigung des Luftfilters udgl.) Arbeitszeit und damit Kosten angefallen waren - selbst bei letztlich unterbliebener Reparatur - verweigerte die Firma hebart.at Michlmayer die von Herrn Dr. S. geforderte Kostenrückerstattung. 

Handy-Austausch auf Kulanz
Gesellschaft: Xiaomi Store SCS, Öffentlichkeit: 31-05-2022

Herr K. kaufte im Oktober 2021 beim Xiaomi Store SCS ein Smartphone Xiaomi 11 T Pro für rund € 750,-. Bereits nach kurzer Zeit traten unterschiedliche Probleme auf - nach Angaben von Herrn K.  "flatterte"  die Kamera bzw. erstellte das Smartphone eigenständig Screenshots. In der Folge wurde das Gerät mehrmals beim Xiaomi Store SCS in Reparatur gegeben, trotz Austausches des Mainboards, der Neuinstallation/factory reset und dem Update auf neue Versionen konnten die Fehlleistungen nur teilweise behoben werden: Das Problem der Screenshots oder Fehler beim Ausführen von Eingaben konnten nicht behoben werden. Als der Konsumenten keine weitere Reparatur akzeptieren wollte, ihm der Austausch des Gerätes aber verweigert wurde, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung wurde vom Xiaomi Store SCS der Austausch des gegenständlichen Handys zugesichert. Da Herr K. jedoch den Austausch auf ein bereits repariertes Handy nicht akzeptieren wollte, konnte nach weiterer Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich der Austausch auf ein völlig neuwertiges Gerät erreicht werden.

Zufriedenstellende Rechnung
Gesellschaft: mabes Trocknung und Sanierung GmbH, Öffentlichkeit: 16-11-2021

Anfang November 2016 kam es in der Wohnung von Frau H. zu einem Zimmerbrand. Wenige Tage danach gab es ein Treffen mit Vertretern der Hausverwaltung der Liegenschaft sowie auch mit der von der Hausverwaltung engagierten Sanierungsfirma mabes Trocknung und Sanierung GmbH. Laut Angaben der Konsumentin wurden beim Treffen die vorzunehmenden Maßnahmen besprochen, wie etwa das Entsorgen der vom Brand direkt betroffenen Möbel und Gegenstände. Frau H. ließ weiter mitteilen, dass die Preisvorstellungen der Sanierungsarbeiten nicht besprochen wurden, weshalb sie sich dachte, dass derartige Kosten von der Haushaltsversicherung übernommen werden. Die Konsumentin teilte weiter mit, dass das Unternehmen Anfang Dezember 2016 mit den Entsorgungsarbeiten angefangen hat und folglich auch einen Kostenvoranschlag legte. Völlig überrascht musste Frau H. in der Woche vor Weihnachten erfahren, dass die Haushaltsversicherung für die Behebung des Schadens nicht aufkommt, da sich herausstellte, dass der Brand durch Selbstverursachung entstand. Die Konsumentin zeigte sich mit der Preisvorstellung des Unternehmens nicht einverstanden, da ihr diese viel zu überteuert erschien. Hilfesuchend wandte sich Frau H. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit ihr Anliegen veröffentlicht wird.

Nach Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte eine Frau H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Nach Kontaktaufnahme mit der Firma mabes Trocknung und Sanierung GmbH wurde eine Stellung bezüglich dieser Angelegenheit abgegeben, in welcher mitgeteilt wurde, dass die Rechnung korrigiert wird.

Zu hohe Energiekostenvorschreibung bei unbekanntem Verbraucherverhalten
Gesellschaft: EVN AG, Öffentlichkeit: 13-03-2023

Die Konsumentin und ihre Familie erhielten seitens der EVN AG eine Energie-Zahlungsvorschreibung über einen Betrag von rund € 1.500.- für eine neue Wohnung, welche die Familie zum Zeitpunkt der Vorschreibung jedoch noch nicht bezogen hatte. Auf diesbezügliche Nachfrage der Konsumentin bei der EVN AG erklärte man ihr, dass es aufgrund der steigenden Energiepreise erforderlich sei. Auch wäre das neue Verbraucherverhalten noch nicht bekannt, weshalb man bei der Einstufung eine Schätzung vornehmen müsste. Da die Konsumentin nicht damit einverstanden war, selbst wenn ein allfälliges Guthaben rückgezahlt würde, und die von ihr vorgeschlagene Ratenzahlung nicht akzeptiert wurde, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Weiters berief sich die Konsumentin auf § 77 des Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetzes 2010 und forderte einen Minimumbetrag bis zur Ermittlung der effektiven Kosten. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten die Anliegen der Konsumentin der EVN AG dar. Letztlich konnte sich die Konsumentin mit dem Unternehmen auf ihre Forderungen sowie auf eine Ratenzahlung einigen. 

Das goldene Feld der Fülle
Gesellschaft: Sandra Ledermüller (sundra.at), Öffentlichkeit: 16-11-2021

Frau R. buchte für Sommer 2019 ein spirituelles Coaching um € 8.000,-. Da es während des Coachings zu Malversationen kam, forderte Frau R. € 6.000,- zurück und da sie mit dem Unternehmen Sandra Ledermüller (sundra.at) nicht mehr weiter wusste, bat sie den Konsumentenschutz Verband Österreich um Unterstützung.

Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Konsumentin zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Firma Sandra Ledermüller (sundra.at) bis Redaktionsschluss keine Reaktion in dieser Sache gezeigt.

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